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Spiel- und Spaßtag im Bubenheimer Spieleland (Nörvenich)

Ob Regen oder Sonnenschein – Bubenheim lädt zum Spielen ein! Getreu diesem Motto möchten wir einen tollen Tag mit unseren Bambini-, Schüler- und Jungschützen im Bubenheimer Spieleland verbringen.
Datum:
13. Sept. 2025

Ob Regen oder Sonnenschein – Bubenheim lädt zum Spielen ein! Getreu diesem Motto möchten wir einen tollen Tag mit unseren Bambini-, Schüler- und Jungschützen im Bubenheimer Spieleland verbringen.

Darauf könnt ihr euch bei uns in Bubenheim freuen:

Jede Menge Spielmöglichkeiten zum Klettern, Springen und Rutschen. Spiel & Spaß bei jedem Wetter, denn bei uns wird drinnen und draußen gespielt.

Wasserspielplatz, Wasserdüsen-Spielplatz und Boots-Wasserrutsche.

Kosten:
Die Zahlung von 10 € pro Person muss im Vorfeld getätigt werden (Info erfolgt bei Anmeldung) und zählt dann als verbindlich. Vor Ort werden die 10 € an jeden Teilnehmer bis zum 24. Lebensjahr zurückgezahlt. Den Eintritt übernimmt dann der BdSJ.

Ort:
Burg Bubenheim 1, 52388 Nörvenich

Wer:     
Alle interessierten Bambini-, Schüler- und Jungschützen. Meldet euch auch gerne als Bruderschaft mit euren Gruppenleitern an.

Termin:     
Samstag, 13. September 2025 von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr (pünktlich sein)

Anmeldung: 
Die Anmeldung erfolgt über das online-Anmeldeformular unter www.bdsj-aachen.de.
Anmeldeschluss ist Montag, der 1. September 2025.

Verpflegung:        
Wasser und kleine Snacks werden gestellt. Ein evtl. Mittagessen vor Ort muss selber getragen werden

Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht liegt bei den Gruppenleitenden der Ortsgruppe.

Weitere Infos:    
An- und Abreise erfolgt durch Eigenorganisation.

Es gibt noch freie Plätze

Verpflichtung der Gruppenleitung

Wir, der Bund der Sankt Sebastianus Schützenjugend (BdSJ)im Bistum Aachen e.V. wollen unsere Aktivitäten auf unserer Homepage (derzeit www.bdsjaachen.de) in Social Media (Facebook, Instagram u.ä.) und auch in anderen Medien, wie bspw. Flyern oder Broschüren, präsentieren. Zu diesem Zweck (Öffentlichkeitsarbeit) möchten wir die im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Aufnahmen, auf denen Du oder Eure Gruppenmitglieder eventuell individuell erkennbar sind, verwenden. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Aufnahmen deiner Person oder eurer Gruppe oder deinem Kind um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten gem. § 11 KDG – hier biometrische Daten – handelt. Wir weisen darauf hin, das im Rahmen der Teilnahme an unserer Veranstaltung Fotos-, Videos- und/oder Tonaufnahmen von dir und eurer Gruppe aufgenommen werden. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 lit. e) KDG (die offensichtliche Veröffentlichung durch die Person selbst), da ihr euch selbst für die Teilnahme an dieser Veranstaltung entscheiden habt.

Gerne möchten wir dir und euch die Möglichkeit geben für die Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet oder in Printmedien zusätzlich noch einzuwilligen, daher bitten wir dich, uns die dafür erforderliche Einwilligung Ihrer Gruppenteilnehmenden einzuholen. Eine Pflicht zur Einwilligung besteht nicht!

Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Gruppenleitung dazu, die Einwilligungserklärungen der Gruppenmitglieder einzuholen/abzufragen und diese sicher aufzubewahren. Diese können bei Bedarf in der Diözesanstelle abgegeben werden. Wichtig: da bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen müssen, empfehlen wir diese Einwilligung zeitnah vor der Veranstaltung einzuholen.

Vorlage Einwilligungserklärung


Die Gruppenleitung trägt Sorge für die Einhaltung der Erklärungen, das bedeutet, dass er / sie dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche, bei denen keine Einverständniserklärung vorliegt, nicht fotografiert werden.

 
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